Behinderten­hilfe, Sozialpsychiatrie und Beratung

Die Schuldnerberatungsstelle Lichtblick

Immer mehr Menschen haben Probleme mit einmal eingegangenen Zahlungsverpflichtungen. Die Gründe sind vielschichtig Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Scheidung, Trennung, Suchtkrankheiten, überhöhte Konsumansprüche, gescheiterte Selbstständigkeit.

Die Schuldnerberatungsstelle Lichtblick bietet im Rahmen der §§ 10 und 11 (Abs.5) SGB XII und § 16 Abs. 2 SGB II hilfesuchenden Familien und Einzelpersonen in ihren finanziellen Nöten und Sorgen Beratung und Unterstützung zur Überwindung ihrer Überschuldungssituation an. Weiterhin werden Vorträge zur Schuldenproblematik und zu Entschuldungsstrategien angeboten.

Seit dem 28. März 2002 ist die Schuldnerberatungstelle Lichtblick vom Sozialministerium des Landes M-V als geeignete Stelle nach §305 der Insolvenzordnung anerkannt. Damit ist die Beratungsstelle in der Lage, Klienten die nötige Hilfestellung zu bieten, um nach dem Scheitern aller außergerichtlichen Einigungsversuche ein Verbraucherinsolvenzverfahren mit dem Ziel einer Restschuldbefreiung vorzubereiten und zu begleiten.

In der Schuldnerberatungsstelle sind vier Schuldnerberater und eine Verwaltungskraft beschäftigt. So kann eine stabile personelle und professionelle Betreuung aller Klienten gewährleistet werden.

Bitte rufen Sie uns an und sprechen Sie einen Termin mit uns ab, damit wir genügend Zeit für Sie haben.

Welche Hilfe können Sie von uns erwarten?

  • Wir bieten Hilfe bei der Analyse Ihrer wirtschaftlichen und sozialen Situation und der Entstehungsgeschichte der Überschuldungssituation.
  • Wir helfen bei der Existenzsicherung, d.h. bei der Sicherung von Wohnraum, Energiebezug, Girokonto und Nahrung.
  • Wir analysieren Einnahmen und Ausgaben und prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob staatliche Leistungen in Anspruch genommen werden können.
  • Wir prüfen, ob alle Forderungen berechtigt sind.
  • Wir klären, ob und in welcher Weise eine Schuldenregulierung möglich ist.
  • Wir verhandeln mit den Gläubigern
  • Wenn es möglich ist, unterstützen wir Sie bei der Regulierung Ihrer Verpflichtungen, damit langfristig eine Entschuldung eintritt.

Was sollten Sie tun, bevor Sie sich an uns wenden?

  • Bitte sammeln und ordnen Sie alle Unterlagen über Ihre Schulden, Ihre Zahlungsverpflichtungen, Ihr Einkommen und Ihre sonstigen Einnahmen und Ausgaben.
  • Bitte prüfen Sie gründlich, ob Sie die Bereitschaft mitbringen, mit Ihrem Berater über einen längeren Zeitraum vertrauensvoll und zuverlässig zusammenzuarbeiten.
  • Sie sollten bereit sein, Konsumwünsche aufzuschieben und eventuell Neues dazuzulernen.

Sie müssen sich darauf einstellen, dass sich die Beratung unter Umständen über einen längeren Zeitraum erstreckt.

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Infos

Schuldnerberatungsstelle Lichtblick

Steinstraße 20
19053 Schwerin
Telefon (03 85) 5 81 27 76
Fax (03 85) 5 81 29 64

Öffnungszeiten:
Montag, Mittwoch und Donnerstag
von 8 bis 12 Uhr und
von 13 bis 16.00 Uhr

Dienstag
von 8 bis 12 Uhr und
von 13 bis 18 Uhr

Freitag
von 8 bis 12 Uhr

Ansprechpartner
Leiter Siegfried Jürgensen
E-Mail: lichtblick@neues-ufer.de

Jahresbericht Lichtblick 2009.pdf

Jahresbericht Lichtblick 2008.pdf

Jahresbericht_Lichblick_2007.pdf

Jahresbericht_Lichblick_2006.pdf

Jahresbericht_Lichtblick_2005.pdf

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