Behindertenhilfe, Sozialpsychiatrie und Beratung
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Die Schuldnerberatungsstelle LichtblickImmer mehr Menschen haben Probleme mit einmal eingegangenen Zahlungsverpflichtungen. Die Gründe sind vielschichtig Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Scheidung, Trennung, Suchtkrankheiten, überhöhte Konsumansprüche, gescheiterte Selbstständigkeit. Die Schuldnerberatungsstelle Lichtblick bietet im Rahmen der §§ 10 und 11 (Abs.5) SGB XII und § 16 Abs. 2 SGB II hilfesuchenden Familien und Einzelpersonen in ihren finanziellen Nöten und Sorgen Beratung und Unterstützung zur Überwindung ihrer Überschuldungssituation an. Weiterhin werden Vorträge zur Schuldenproblematik und zu Entschuldungsstrategien angeboten. Seit dem 28. März 2002 ist die Schuldnerberatungstelle Lichtblick vom Sozialministerium des Landes M-V als geeignete Stelle nach §305 der Insolvenzordnung anerkannt. Damit ist die Beratungsstelle in der Lage, Klienten die nötige Hilfestellung zu bieten, um nach dem Scheitern aller außergerichtlichen Einigungsversuche ein Verbraucherinsolvenzverfahren mit dem Ziel einer Restschuldbefreiung vorzubereiten und zu begleiten. In der Schuldnerberatungsstelle sind vier Schuldnerberater und eine Verwaltungskraft beschäftigt. So kann eine stabile personelle und professionelle Betreuung aller Klienten gewährleistet werden. Bitte rufen Sie uns an und sprechen Sie einen Termin mit uns ab, damit wir genügend Zeit für Sie haben. Welche Hilfe können Sie von uns erwarten?
Was sollten Sie tun, bevor Sie sich an uns wenden?
Sie müssen sich darauf einstellen, dass sich die Beratung unter Umständen über einen längeren Zeitraum erstreckt. |
Infos
Schuldnerberatungsstelle Lichtblick Steinstraße 20 Öffnungszeiten: Dienstag Freitag Ansprechpartner Jahresbericht Lichtblick 2008.pdf Jahresbericht_Lichblick_2006.pdf |
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