Wohnen und Vermietung

Ambulant Begleitetes Wohnen - Assistenz im eigenen Wohnraum

Das Ambulant Begleitete Wohnen ist eine Hilfeleistung für Menschen mit geistiger Behinderung, die in gemietetem Wohnraum allein, als Paar, Familie oder in Wohngemeinschaften leben. Sie erhalten sozialpädagogische Unterstützung und Begleitung im Alltag in allen individuell erforderlichen Bereichen. Mit dieser Hilfe können sie selbstbestimmt in einer eigenen Wohnung in der Stadt Schwerin oder im Landkreis Parchim leben.

Ziele der Arbeit sind außerdem

  • die Erweiterung der Handlungskompetenz des begleiteten Menschens
  • die Stärkung seiner Persönlichkeit, insbesondere des Selbstvertrauens
  • die Sicherung seiner persönlichen Lebenssituation (Alltagsbewältigung, Finanzen, Behörden, Körperliches Wohl und Gesundheit, Arbeit und Freizeitgestaltung, psychosoziale Befindlichkeit),
  • die Ermöglichung und Unterstützung sozialer Kontakte und Netzwerke und die Integration in das Lebensumfeld
  • Anregung zu sinnstiftendem Tun
  • Vermitteln von Motivation, Reflexion, Bestärkung und positiven Erfahrungen

„Ambulant" heißt die Hilfeform, weil der Begleiter die Menschen mit Behinderung besucht beziehungsweise zusammen mit ihnen unterwegs ist. Der Umfang der Begleitung richtet sich nach dem Bedarf des behinderten Menschen an Unterstützungsleistungen zum Beispiel in Höhe von einer Stunde wöchentlich bis zu sieben oder mehr Stunden wöchentlich.

Die Menschen mit Behinderung finanzieren ihren Lebensunterhalt einschließlich der Mietkosten selbstständig durch Einkommen, Grundsicherungs- und andere Sozialleistungen unabhängig von der ambulanten Begleitung.

Menschen, die Ambulant Begleitetes Wohnen in Anspruch nehmen möchten, sollten

  • auf Dauer in den Nachtstunden keine Betreuung benötigen,
  • fähig sein, sich selbst grundlegend zu versorgen (z. B. Körperpflege, Frühstück zubereiten),
  • bereit sein, mit den professionellen Begleitern zusammenzuarbeiten,
  • Bedürfnisse bis zu einem verabredeten Zeitpunkt aufschieben können,
  • sich an Absprachen halten,
  • sich im Notfall Hilfe organisieren können.

Die Konzeption über ambulante Hilfe in der Hausgemeinschaft Bergstraße steht Ihnen zum Download zur Verfügung.

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Infos

Ansprechpartnerin:
Anke Roettig
Retgendorfer Str. 4
19067 Rampe
Tel. (0 38 66) 6 71 64
E-Mail: aroettig@neues-ufer.de

Die ambulanten Hilfen sind konzipiert für volljährige Menschen mit Behinderung, die Anspruch auf Eingliederungshilfeleistungen nach §§ 53 ff SGB XII haben. Mit diesen Hilfen wird behinderten Menschen die Teilhabe am Leben der Gesellschaft ermöglicht.

Hintergrundinformationen
Genaue Informationen zur Konzeption für Ambulant Begeleitetes Wohnen stehen Ihnen hier zum Download zur Verfügung.

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