Wohnen und Vermietung
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Ambulant Begleitetes Wohnen - Assistenz im eigenen WohnraumDas Ambulant Begleitete Wohnen ist eine Hilfeleistung für Menschen mit geistiger Behinderung, die in gemietetem Wohnraum allein, als Paar, Familie oder in Wohngemeinschaften leben. Sie erhalten sozialpädagogische Unterstützung und Begleitung im Alltag in allen individuell erforderlichen Bereichen. Mit dieser Hilfe können sie selbstbestimmt in einer eigenen Wohnung in der Stadt Schwerin oder im Landkreis Parchim leben. Ziele der Arbeit sind außerdem
„Ambulant" heißt die Hilfeform, weil der Begleiter die Menschen mit Behinderung besucht beziehungsweise zusammen mit ihnen unterwegs ist. Der Umfang der Begleitung richtet sich nach dem Bedarf des behinderten Menschen an Unterstützungsleistungen zum Beispiel in Höhe von einer Stunde wöchentlich bis zu sieben oder mehr Stunden wöchentlich. Die Menschen mit Behinderung finanzieren ihren Lebensunterhalt einschließlich der Mietkosten selbstständig durch Einkommen, Grundsicherungs- und andere Sozialleistungen unabhängig von der ambulanten Begleitung. Menschen, die Ambulant Begleitetes Wohnen in Anspruch nehmen möchten, sollten
Die Konzeption über ambulante Hilfe in der Hausgemeinschaft Bergstraße steht Ihnen zum Download zur Verfügung. |
Infos
Ansprechpartnerin: Die ambulanten Hilfen sind konzipiert für volljährige Menschen mit Behinderung, die Anspruch auf Eingliederungshilfeleistungen nach §§ 53 ff SGB XII haben. Mit diesen Hilfen wird behinderten Menschen die Teilhabe am Leben der Gesellschaft ermöglicht. Hintergrundinformationen |
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