

Schulleitung:
Anna Tieth
Stellvertretung:
N.N.
Sekretariat:
Anja Drews
Antje Helberg
Alexandrinenstraße 19-20
19055 Schwerin
Fon: 0385 7420994-0
Fax: 0385 7420994-39
Kontakt per Mail
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Informationen zur Ausbildung
Voraussetzungen
- Gesundheitliche Eignung für den Pflegeberuf
- Persönliche Eignung
- Hauptschulabschluss bzw. gleichwertiger Bildungsstand gem. § 3 Verordnung über den Beruf der Kranken- und Altenpflegehelferin und des Kranken- und Altenpflegehelfers
Struktur und Dauer der Ausbildung
Die Ausbildung dauert 18 Monate. Sie beinhaltet 800 Stunden theoretischen und fachpraktischen Unterricht sowie mindestens 1400 Stunden praktische Ausbildung. Die praktische Ausbildung findet in Altenheimen und Krankenhäusern sowie in ambulanten Pflegeeinrichtungen statt. Im ersten Ausbildungsjahr findet die Ausbildung im Blockunterricht statt, d.h. im Wechsel theoretische Unterrichtseinheiten und Zeiten in einem Praxisbetrieb. Das anschließende Halbjahr dient in besonderem Maße der Festigung und Vertiefung des Gelernten. Die Ausbildung schließt mit der mündlichen und praktischen Prüfung.
Inhalte
Eine detaillierte Wiedergabe der Ausbildungsinhalte entnehmen Sie bitte der Seite des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales: Landesverordnung
Bewerbungsunterlagen
- Bewerbungsanschreiben
- Tabellarischer Lebenslauf
- Passbild
- Hauptschulabschluss oder der Nachweis einer mindestens 2-jährigen Vollzeittätigkeit in der Pflege
- ärztliche Bescheinigung, dass in gesundheitlicher Hinsicht keine Ungeeignetheit zur Ausübung des Berufes vorliegt
- Nachweise über evtl. pflegerische Tätigkeiten, Praktika, FSJ etc.
Die Entscheidung über die Zulassung zur Ausbildung erfolgt am Ende eines Bewerbungsverfahrens.
Schulgeld
90,00 € pro Monat und einmalig 50,00 € Büchergeld (Stand 2020).
Abschluss
Kranken- und Altenpflegehelferin / Kranken- und Altenpflegehelfer
Fördermöglichkeiten: BAföG, Bildungsgutschein
Berufliche Entwicklungsmöglichkeiten
Mit dem Abschluss als Kranken- und Altenpflegehelfer/in kann auf Antrag die Ausbildung zur Altenpfleger/in oder Gesundheits- und Krankenpfleger/in verkürzt werden.
Zugangsvoraussetzungen
Verordnung über den Beruf der Kranken- und Altenpflegehelferin und des Kranken- und Altenpflegehelfers
Landesrecht-MV
Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales