
Mitwirkung der Beschäftigten
Persönlichkeitsentwicklung ist untrennbar mit der Schaffung von größtmöglichen Freiräumen und der Partizipation am Werkstattalltag verbunden. Dies bedeutet Einbeziehung und Mitwirkung bei Entscheidungen: Bei persönlichen Angelegenheiten sowie, bei Angelegenheiten der Werkstatt, des Arbeitsplatzes und der Arbeitsgestaltung.
Durch den Werkstattrat wirken die Beschäftigten bei Angelegenheiten der Werkstatt mit, die ihre Interessen berühren. Der Werkstattrat wird von den Beschäftigten der Ramper Werkstätten gewählt. Eine Werkstätten-Mitwirkungsverordnung regelt seine Zusammensetzung sowie Rechte und Pflichten. Die Ramper Werkstätten verstehen es als eine Verpflichtung, die Arbeit des Werkstattrats aktiv und zielorientiert zu unterstützen und zu begleiten. Auch mit Eltern- und Betreuerbeiräten arbeiten sie kooperativ zusammen.