
Rechtsstellung und Arbeitsentgelt der Beschäftigten
Beschäftigten im Arbeitsbereich stehen zu den Ramper Werkstätten in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis. Der Inhalt dieses Rechtsverhältnisses wird im Werkstattvertrag näher geregelt. Die Werkstätten zahlen aus ihrem Arbeitsergebnis an die im Arbeitsbereich Beschäftigten ein Arbeitsentgelt. Dieses wird nach einen vorgegebenen Verfahren gemeinschaftlich und transparent ermittelt.